Shopping cart JETZT TIPPEN
EuroJackpot Banner

Bis auf einige kompliziertere Ausnahmen ist das Gewinnlimit beim EuroJackpot auf 90 Millionen Euro begrenzt. Doch natürlich braucht es auch zumindest etwas Glück, um irgendwann einmal den Jackpot aller Jackpots zu knacken. Eine sehr effektive Möglichkeit, seine Chancen zu steigern, liegt in Tippgemeinschaften verborgen. Doch worauf sollte man dabei achten? Und lohnt sich die Teilnahme überhaupt?

In einem unserer letzten Blogartikel haben wir schon einmal erklärt, wo genau die Vorteile einer EuroJackpot-Tippgemeinschaft liegen: Die Chancen auf den Gewinn erhöhen sich, Tippgemeinschaften können sogar online gefunden werden und die Gesamtkosten werden unter allen Mitgliedern der Tippgemeinschaft aufgeteilt.

Einfacher könnte Lottospielen bzw. die Teilnahme am EuroJackpot eigentlich nicht mehr sein. Und auch bessere Chancen auf den 90-Millionen-Jackpot gibt es im Grunde nicht. Erst kürzlich hat beispielsweise eine fünfköpfige Tippgemeinschaft aus Finnland 90 Millionen Euro abgesahnt. Es ist der größte Gewinn, der jemals an Glücksspieler aus Finnland ausbezahlt wurde.

Wenn also alles gut läuft und die Mitglieder der Tippgemeinschaft alle wichtigen Punkte vorab geregelt haben, wird bald jedes Mitglied der EuroJackpot-Tippgemeinschaft 18 Millionen Euro reicher sein. Womit wir beim Thema wären: Lohnt sich eine Tippgemeinschaft wirklich? Kann man so das Maximum aus seinem EuroJackpot-Tippschein herausholen?

Vertrag nicht benötigt – aber sinnvoll

Klar, 18 anstatt 90 Millionen Euro zu erhalten, ist schon recht ärgerlich. Aber seien wir einmal ehrlich: 18 Millionen zu gewinnen bedeutet noch immer 18 Millionen Euro zu gewinnen – und nicht 72 Millionen Euro zu verlieren. Grundsätzlich ist eine Tippgemeinschaft also zu empfehlen. Man sollte sich aber vorab Gedanken machen, wie viele Mitglieder diese vorweisen soll. Hier gilt der Grundsatz: Je mehr Mitglieder vorhanden sind, desto höher die Gewinnchance, aber desto niedriger auch ein etwaiger Gewinn.

Für die Gründung einer Tippgemeinschaft bestehen übrigens keine besonderen rechtlichen Vorschriften. Soll heißen, dass sich im Grunde beliebig viele Personen zu einer EuroJackpot-Tippgemeinschaft zusammenschließen und dann ganz einfach über eine mündliche Absprache zusichern können, wie im Falle eines Gewinns verfahren wird.

Aber ist dies zu empfehlen? Sicherlich nicht, denn bekanntlich hört – leider – die Freundschaft bei Geldfragen sehr schnell auf. Auch deswegen ist es ratsam, ein Schriftstück aufzusetzen, in dem zumindest die wichtigsten Punkte und Vereinbarungen der Tippgemeinschaft festgehalten werden. Folgende Punkte sollten im Vertrag aufgeführt werden:

 

 

Auf jeden Fall muss jedem Mitspieler eine Kopie des Vertrags ausgehändigt werden. Auch eine Kopie der Spielquittungen oder ein Screenshot des Online-Tippscheins sollte angefertigt und an die Mitglieder der EuroJackpot-Tippgemeinschaft verteilt werden. Werden diese Punkte berücksichtigt, dürften keine rechtlichen Probleme bei Gewinnen auftauchen, denn es zählt, was vertraglich festgehalten wurde.

So werden Tippgemeinschaften von der Lotterie behandelt

Für Lottogesellschaften gilt übrigens der Spielleiter, der im Vertrag der Tippgemeinschaft benannt wurde, als erster Ansprechpartner. Er allein kann einen Tippschein abgeben und ist auch alleiniger Empfänger einer Auszahlung, wenn es zu einem Gewinn kommt. Alle weiteren Zahlungen müssen dann intern innerhalb der Tippgemeinschaft geregelt werden, weswegen die oben angesprochenen Vertragspunkte auch so wichtig sind.

Ein solcher Vertrag ist ebenfalls von großer Bedeutung bei Problemen mit dem Finanzamt. Zwar sind Gewinne aus Lotterien in Deutschland steuerbefreit, werden die Gewinne aber von einer Privatperson an andere Privatpersonen ausbezahlt, muss der Nachweis erfolgen, dass es sich hierbei um Anteile an einem EuroJackpot-Gewinn handelt.

Mitglieder einer Tippgemeinschaft können in diesem Fall beim Finanzamt auf den Vertrag verweisen und müssen somit nicht befürchten, steuerrechtlich belangt zu werden.